SKILL -Datenbanken

Um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend spezifischem Bedarf zu Projektteams zusammenzusetzen oder zur Lösung von Einzelaufgaben einzusetzen, werden in vielen Unternehmen sog. Skills Management Systeme aufgebaut.

Zielsetzungen sind z.B: "Wir brauchen eine bessere Transparenz, über welche Experten wir weltweit verfügen. Dafür muss es einheitliche und messbare Kriterien geben." (IBM, nach Computerwoche Nr. 16/97, S. 65, "Der gläserne Mitarbeiter ist keine Utopie mehr").

TeleCenter System, eine Software zur Unterstützung von Call Center im Kundendienst, verwendet solche Konzepte, um überregional Call Center an verschiedenen Standorten so zu einem Gesamtpool zusammenzuschalten, dass für spezielle Probleme eines Kunden jeweils ein freier und qualifizierter Mitarbeiter gefunden werden soll; die früher "vor Ort" erfolgende Zuteilung wird dann automatisch durch ein zentrales Dispositionsprogramm vorgenommen.

Oft werden Skill-Datenbanken auch zur Förderung von Führungskräften in (multinationalen) Konzernen eingesetzt, z.B. im Rahmen sog. High Potential Programme.

Von Experten wird betont (vgl. Computerwoche Nr. 16/97, S. 66), daß Skill-Profile in keinem Fall für interne oder externe Leistungsbeurteilungen von Mitarbeitern verwendet werden sollten. Die Mitarbeitenden sollen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten vielmehr freiwillig benennen und selber in das System eingeben dürfen. Selbstverständlich sollten sie auch das Recht haben, Fähigkeiten, die Dinge betreffen, die sie nicht mehr tun wollen, gegenüber dem System zu "verschweigen", z.B. Großrechner-Altprogramme zu warten.

Viele Varianten sind denkbar, sie reichen von Dateien, in denen nach streng vorgegebenen Kriterien die Kenntnisse und Fähigkeiten der Mitarbeiter dokumentiert sind, bis zur freien individuellen Gestaltung im Stile persönlicher Internet-Homepages.

Die Betriebsräte müssen sich zu der Thematik eine Meinung bilden, denn die Einführung und Anwendung entsprechender Systeme berührt den Kernbereich der Mitbestimmung aus § 87 Abs. 1 Nr. 6.

Die Freiwilligkeit der Informationspreisgabe über die eigene Person ist sehr doppeldeutig. Einerseits ist das Unternehmen auf den freiwilligen Charakter angewiesen, denn keine Rechtsgrundlage ist erkennbar, nach der das Unternehmen solche Informationen erzwingen kann. So bleibt nur der psychische Druck, dass, wer nicht mitmacht, sich aus dem Karrierekarussell herauskatapultiert.

Wer nicht mitmacht, hat also möglicherweise beachtliche Nachteile. Und damit ist der Gleichbehandlungsgrundsatz berührt, für dessen Einhaltung der Betriebsrat sich einsetzen sollte. Gleichbehandlung heißt in diesem Falle: Gleiche Chancen für das berufliche Weiterkommen für den gesamten betroffenen Personenkreis und nicht nur z.B. für die zur Bekanntgabe ihrer persönlichen Fähigkeiten Bereiten.

Ein sinnvoller Kompromiss für die betriebliche Regelung könnte wie folgt gefunden werden:

Die zweite Bestimmung soll für Gleichbehandlung sorgen, einerseits übertriebene Selbstdarstellungsgelüste ausbremsen, andererseits Aussagefähigkeit und Vergleichbarkeit der Angaben auf einem einheitlichen Informationsniveau für alle gewährleisten.

Der Begriffsrahmen hängt sehr vom Einsatzzweck des Systems ab. Er könnte z.B. wie folgt aufgebaut sein:

Problematisch ist die - in manchen Betrieben praktizierte - Registrierung weitergehender Merkmale wie z.B.

Falls man Skills Management Systeme überhaupt einsetzt, ist ihre Verwendung auf die Informationsunterstützung bei der Suche nach und Auswahl von Personen zu begrenzen; automatische Dispositionen durch das System sind zu vermeiden.

Möglicherweise macht man bessere Erfahrungen, wenn man den über die Dokumentation zertifizierter oder schlicht beschreibender Qualifikationen hinausgehenden Teil des Systems nach einem Groupware-Ansatz organisiert, unter deutlicher Betonung des für die betroffenen Personen aktiven Charakters des Systems, etwa im Sinne einer Aufgaben-, Projekt- oder Jobbörse. Diese könnte dann folgendermaßen funktionieren:

Was dann mit den angebotenen oder nachgefragten Informationen geschieht, steht in der freien Entscheidung der betroffenen Personen. Auf jeden Fall bleiben Entscheidungen Angelegenheiten von Menschen und nicht von Systemen.